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Einchecken & Shoppen ab 24. April

Der Einzelhandel im Kreis Segeberg darf ab 24. April wieder seine Türen öffnen und wir freuen uns riesig!

 

Die Außengastronomie kann ebenfalls wieder öffnen. Voraussetzung sind laut Landesverordnung eine vorherige Terminreservierung und feste Sitzplätze. Der Ausschank und der Verzehr alkoholhaltiger Getränke ist in der Zeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr unzulässig.

 

Friseure und Nagelstudios haben geöffnet. Bei einigen Kosmetikbehandlungen und Massagen ist ein negativer Test vom selben Tag oder vom Vortag vorzulegen, er kann evtl. auch vor Ort gemacht werden.

 

Die Kontaktdaten sind zu hinterlegen, der Einsatz der Luca-App ist vielerorts möglich.

 

Die Regelungen gelten nicht für Lebens- und Futtermittelangebote, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Blumenläden, Gärtnereien, Gartenbaucenter, Baumärkte, Buchhandlungen.