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Gastronomie Änderungen ab dem 17. Mai

Endlich ist es soweit!

 

Ab dem 17. Mai darf die Gastronomie auch ihre Innenbereiche öffnen! Dies gilt für maximal fünf Personen aus zwei Haushalten (Kinder unter 14 zählen nicht). Hierfür ist ein negativer Testnachweis nötig, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, ein vollständiger Impfschutz oder die Person muss nachweislich von einer Covid-19 -Erkrankung genesen sein.

 

Ein gemeinsamer Besuch der Außengastronomie ist für bis zu zehn Personen erlaubt (Kinder unter 14 zählen nicht).

 

Für die Gastronomie gilt generell eine Sperrstunde von 23 Uhr, der Einsatz der Luca-App ist ratsam.